Ansprüche und Anträge

Wann beantrage ich welche finanzielle Hilfe? Was sollte ich wissen?

Nach der Geburt solltest du an folgendes denken:

  • Kindergeld beantragen
  • Elterngeld beantragen
  • Reicht das Geld? Oder braucht es noch zusätzliche finanzielle Unterstützung (Wohngeld, Kinderzuschlag, ergänzend Alg II)?
  • Kind anmelden beim Bürgerbüro/Rathaus der Gemeinde
  • Bei Alleinerziehung oder als nicht verheiratete Eltern: Klärung der Krankenversicherung, des Sorgerechts, des Unterhaltes...siehe: Infos für Alleinerziehende oder unverheiratete Eltern.

Elternzeit

Die Elternzeit kann im Anschluss an die Geburt genommen werden. Sie soll dir und deinem Partner ermöglichen zur Betreuung eures Kindes weniger bzw. gar nicht zu arbeiten.

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht über drei Jahre, die bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden können. Die insgesamt drei Jahre Elternzeit pro Kind können variabel genommen werden. Lass dich beraten, wenn du dazu Fragen hast.

Es bedarf nicht der Zustimmung vom Arbeitgeber, allerdings gibt es ein paar Regeln für die Anmeldung:

  • Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
  • Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Anmeldung wird empfohlen.
  • Beginn und Ende der Elternzeit sollten mit genauen Daten versehen werden.
  • Mit der Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre Elternzeit genommen werden soll.
  • 24 Monate des Anspruches können auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Die Anmeldung dafür ist 13 Wochen davor notwendig.

Weitere Infos findest du auch in der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder bei der L-Bank Baden-Württemberg

Elterngeld

Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt in den ersten 1-2 Jahren selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder darüber hinaus ElterngeldPlus erhalten. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte.

Die Bestimmungen und Regelungen zum Elterngeld sind komplex und erlauben individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir können nachfolgend nur einen kleinen grundsätzlichen Überblick geben:

Das Basiselterngeld kann im Regelfall bis zum 12ten Lebensmonat und unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 14ten Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen.
Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn  beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate). Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners auch die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. 
Das Basiselterngeld beträgt mind. 300 Euro (auch für Elternteile, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren) und max. 1.800 Euro (bei vorheriger Berufstätigkeit ca. 65% des Einkommens).
Das Mutterschaftsgeld wird auf den Elterngeldanspruch angerechnet.
Du erhältst einen Geschwisterbonus von mindestens 75 Euro solange ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt.

Mit dem ElterngeldPlus kann der Auszahlungszeitraum verdoppelt werden. Die Höhe des Elterngeldes würde sich dann um die Hälfte reduzieren. Das ElterngeldPlus bringt Vorteile für Eltern, die Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können frei miteinander kombiniert werden. Ein Elterngeldmonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monate.

Der Partnerschaftsbonus gewährt jedem Elternteil mindestens vier zusätzliche ElterngeldPlusMonate, wenn Mutter und Vater mindestens vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Auch Alleinerziehende erhalten diese vier zusätzlichen Monate, wenn sie in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Wenn du ALG II oder Sozialhilfe beziehst und vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hattest, wird das Elterngeld komplett als Einkommen auf diese Leistungen angerechnet.

Bei der Klärung welches "Elterngeldmodell" in deiner Situation am sinnvollsten ist, bieten wir dir gerne unsere Hilfe an. Auch bezüglich der Antragstellung kannst du dich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle unterstützen lassen.
Auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums findest du einen Elterngeldrechner mit dem du verschiedene Optionen ausprobieren kannst. 
Bei ganz konkreten Fragestellungen kannst du auch bei der gebührenfreien Hotline der L-Bank 0800 - 6645471 direkt anrufen.

Antragsformulare für Elterngeld bekommst du beim Bürgerbüro oder beim Rathaus. Du kannst diese auch im Downloadcenter bei der L-Bank herunterladen. Der Antrag wird gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde für Elterngeld) an die L-Bank 76133 Karlsruhe geschickt.

Krankenversicherung

Die Regelungen der Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, wie du nach der Geburt versichert bist und welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst.

Kindergeld

Kindergeld wird nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse Tauberbischofsheim, Pestalozziallee 17, 97941 Tauberbischofsheim beantragt.

Das Kindergeld beträgt 204 Euro für die ersten beiden Kinder, 210 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 235 Euro pro Monat.

Du kannst das Formular auch online ausfüllen und dann ausdrucken und mit den nötigen Unterlagen bei der Familienkasse abgeben.

Kostenfreies Servicetelefon der Familienkasse: 0800 4 5555 30 (Mo.- Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr)

Kinderzuschlag

Wenn Du ein geringes Einkommen hast, kannst Du evtl. Kinderzuschlag beziehen. Um ihn zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du erhältst Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung).
  • Dein Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) und darf eine gewisse Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Zusammen mit dem Kinderzuschlag hast Du so viel Einkommen, dass Du Deinen Lebensunterhalt ohne Arbeitslosengeld II bestreiten kannst.

Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro im Monat für jedes Kind, das in deinem Haushalt lebt.

Den Antrag kannst du hier herunterladen und bei der örtlich zuständigen Familienkasse einreichen:
Familienkasse Tauberbischofsheim
Pestalozziallee 17
97941 Tauberbischofsheim

Kostenfreies Servicetelefon der Familienkasse: 0800 4 5555 30 (Mo.- Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr) 

Wohngeld 

Wenn Du ein geringes Einkommen hast, kannst Du evtl. auch Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für MieterInnen oder als Lastenzuschuss für Wohnungs- oder Hauseigentümer gewährt. Es muss bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Rathaus) beantragt werden. Dort bekommst Du auch die Antragsformulare. Die MitarbeiterInnen können dir ausrechnen, ob ein Anspruch besteht. Voraussetzung ist auch hier, dass du gemeinsam mit dem Wohngeld soviel Einkommen hast, dass du deinen Lebensunterhalt ohne Arbeitslosengeld II bestreiten kannst.

Wenn du Unterstützung bei den Antragstellungen benötigst oder weitere Informationen möchtest, kannst du dich gerne an die Schwangerschaftsberatungsstellen wenden.