Ermäßigungen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien kostenlos oder ermäßigt staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Teilweise bieten auch nichtstaatliche Einrichtungen Ermäßigungen gegen Vorlage des Familienpasses vor. Dies muss vor Ort direkt erfragt werden.

Eine Liste mit den teilnehmenden Einrichtungen und mehr Infos dazu findest du hier.

Folgende Familienkonstellationen können einen Landesfamilienpass erhalten:

  • Eine Familie, die mindestens drei kindergeldberechtigte Kinder (auch Pflege- oder Adoptivkinder) hat und die mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in einer häuslichen Gemeinschaft leben
  • Familien die ein schwerbehindertes kindergeldberechtigendes Kind haben
  • Familien, die Kinderzuschlag oder ALG II erhalten und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in einer häuslicher Gemeinschaft leben

Der Landesfamilienpass kann im jeweiligen Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Die Stadt Wertheim setzt ein klares Zeichen für Familienfreundlichkeit und hat darüber hinaus noch einen eigenen Familienpass. Diesen erhältst du bei der Stadtverwaltung in Wertheim.

Stadtverwaltung Wertheim
Telefon 09342 301-0
Nähere Informationen findest du hier: