Finanzielles und Co.

Wann beantrage ich welche finanzielle Hilfe? Was sollte ich alles beachten und erledigen?

Vor der Geburt solltest du an folgendes denken:

  • Wenn du arbeitest:
    Info an den Arbeitgeber:
    wann der voraussichtliche Geburtstermin ist. Damit treten alle Mutterschutzbestimmungen am Arbeitsplatz in Kraft.
    Info an die Krankenkasse – frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin die Bescheinigung deines Arztes bei der Krankenkasse abgeben. Damit bekommst du die gesetzlichen Mutterschaftsleistungen.
    Antrag auf Elternzeit: Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
     
  • Bei geringem Einkommen: Antrag auf Leistungen der Bundesstiftung "Mutter und Kind" bei einer Schwangerenberatungsstelle vor Ort stellen. 
     
  • Vorbereitung der Anträge für Kindergeld und Elterngeld – dann hast du nach der Geburt mehr Zeit für dich und dein Kind
     
  • Bei Bezug von ALG II: Das Jobcenter frühestmöglich über die Schwangerschaft informieren, damit du den Mehrbedarf für Schwangere erhalten kannst. Dort kannst du auch Anträge auf Erstausstattung stellen.
     
  • Kinderarzt suchen
     
  • Bei Alleinerziehung oder als nicht verheiratete Eltern: Klärung der Krankenversicherung, des Sorgerechts, des Unterhaltes...siehe: Infos für Alleinerziehende oder unverheiratete Eltern.

Wir haben für dich am Ende dieses Kapitels eine Zusammenstellung der zu erledigenden Aufgaben vor und nach der Geburt (To-do-Liste) zum herunterladen eingestellt.

Im Folgenden möchten wir dich noch über den Mutterschutz, die Mutterschaftsleistungen und die Leistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind informieren:

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es enthält besondere Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungsschutz und zu Beschäftigungsverboten unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während der Schwangerschaft. Weiterhin regelt es die finanzielle Unterstützung in Form des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt).
Ausführliche Informationen zum Mutterschutz findest du im Leitfaden des Bundesministeriums für Familien.
In allen Fragen des Arbeitsschutzes und bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb während der Schwangerschaft und Elternzeit ist das Regierungspräsidium Stuttgart mit der Fachstelle Mutterschutz ein wichtiger Ansprechpartner, Telefon: 0711 904-15499.

  • Mutterschaftsgeld
    Mutterschaftsgeld steht erwerbstätigen Frauen als Lohnersatzleistung (auch bei einem Minijob) und Frauen im ALG I-Bezug zu.
    Frauen ohne Erwerbstätigkeit oder im ALG II-Bezug erhalten kein Mutterschaftsgeld.
    Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen) gezahlt.
    Mutterschaftsgeld beantragst du mit einer entsprechenden Bescheinigung deines Frauenarztes/deiner Frauenärztin frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bei deiner Krankenkasse. Auch dein Arbeitgeber braucht eine Bescheinigung vom Arzt über den voraussichtlichen Geburtstermin, um deine Mutterschutzfrist zu planen und seinen Anteil des Mutterschaftsgeldes (in Abstimmung mit der Krankenversicherung) zu bezahlen.
    Das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse beträgt 13 Euro kalendertäglich. Ergänzt durch den Arbeitgeberanteil wird der durchschnittliche Nettolohn bzw. ALG I ausgezahlt.
    Frauen, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen und über den Ehemann familienversichert sind oder privat krankenversichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Antragsformulare können telefonisch oder schriftlich bestellt werden: Friedrich- Ebert-Str. 38, 53113 Bonn, Telefon 0228/ 6291888 oder per Internet unter www.bva.de.Weitere Informationen: www.bundesversicherungsamt.de.

Leistungen bei ALG II-Bezug

Bezieherinnen von ALG II- Leistungen können während der Schwangerschaft beim zuständigen Jobcenter folgendes beantragen:
- Mehrbedarf wegen Schwangerschaft
- Einmalige Beihilfen für die Schwangerschaftsbekleidung
- Einmalige Beihilfen für Babyerstausstattung und Kinderzimmerausstattung

Leistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung hilft schnell und unbürokratisch schwangeren Frauen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation finanzielle Unterstützung für die Babyerstausstattung benötigen. Darüber hinaus sind unter bestimmten Vorraussetzungen auch weitere finanzielle Hilfen möglich.

Der Antrag kann frühestens ab der 15ten SSW, muss in jedem Fall aber noch vor der Geburt des Babys, bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

Zur Beratung solltest du mitbringen:
- Mutterpass,
- Personalausweis oder Pass
- Mietvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate von dir (und deinem Partner, wenn ihr zusammen wohnt)
- Nachweise über weitere Einkünfte, z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag
- Nachweise über Riestervertrag, falls es einen gibt
- Nachweise über Kinderbetreuungskosten, falls es welche gibt
- Nachweise über weitere Verpflichtungen, z.B. Unterhaltstitel

Einen Überblick über die Hilfen und finanziellen Leistungen nach der Geburt, sowie Informationen zur Elternzeit haben wir für dich im Menüpunkt Das Baby ist da zusammengestellt.

Wenn du Fragen hast oder Hilfe bei der Beantragung von Leistungen benötigst, kannst du dich gerne an unsere Schwangerschaftsberatungsstellen wenden.