Infos für unverheiratete Eltern

Als nichtverheiratete Mutter übst du zunächst das alleinige Sorgerecht für dein Kind aus.

Dein Partner kann vor oder nach der Geburt die Vaterschaft beim Jugendamt oder Standesamt anerkennen.

Wenn ihr euch beide um euer Kind kümmert, könnt ihr beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklären. Bei Fragen erhaltet ihr Beratung im Jugendamt. Beim gemeinsamen Sorgerecht könnt ihr Euch entscheiden, welchen Nachnamen das Kind tragen soll. Dieser Name wird dann zum Familiennamen.

Solange du als Mutter das alleinige Sorgerecht hast, bekommt das Kind deinen Nachnamen. Wenn ihr möchtet, dass das Kind den Nachnamen des Vaters trägt, dann solltet ihr dies mit Unterschrift beim Standesamt beantragen. Es wäre geschickt, dies vor der Geburt zu machen, da sonst später neue Geburtsurkunden ausgestellt werden müssen.

Arbeitest du geringfügig oder gar nicht, bist du nicht krankenversichert durch den Partner. Du musst dich freiwillig versichern und die Beiträge selbst zahlen. Bis zum 23. Lebensjahr kannst du auch durch Eltern oder Großeltern krankenversichert sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflichtmitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Du bist beitragsfrei versichert.
Absolvierst du noch eine Ausbildung oder bist du Studentin und bleibst weiterhin immatrikuliert und bist über 25 Jahre alt, dann musst du die Beiträge für die Krankenkasse selbst zahlen.

Das Kind kann beim Vater familienversichert werden, wenn dieser sozialversicherungspflichtig arbeitet.