Ich bin schwanger, was nun?

Wenn deine Schwangerschaft nicht geplant war und du überlegst, ob du schwanger bleiben möchtest, kannst du dich in einer unserer Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten lassen.

Jeder Schwangerschaftskonflikt berührt den Kern der menschlichen Existenz. Oft gibt es keine Lösung, ohne sich in irgendeiner Form schuldig zu fühlen.

In kürzester Zeit musst du eine Entscheidung treffen, die unwiderruflich ist und deren Konsequenzen du nicht endgültig absehen kannst.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist anonym, neutral und soll dir helfen dich in deiner Situation zurechtzufinden. Du hast die Gelegenheit, dich auszusprechen, zu schweigen, zu weinen und gemeinsam nachzudenken. Dir wird ein geschützter Raum angeboten, in dem du ohne Druck von außen nochmal auf die Situation schauen kannst.
Du kannst gerne auch deinen Partner oder eine Person deines Vertrauens mitbringen.

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und wird ergebnisoffen gestaltet. Du wirst nicht bedrängt, belehrt oder bevormundet.

Wir respektieren deine Gewissensentscheidung, die in deiner Verantwortung liegt.

Auch darauf kannst du dich verlassen:

  • Wir sind an die Schweigepflicht gebunden
  • Wir beraten dich unabhängig von deiner Weltanschauung und Religion
  • Unsere Beratung ist kostenfrei
  • Wir stellen dir einen Beratungsschein aus

Und außerdem bieten wir:                                         

  • Beratung über Empfängnisverhütung und Familienplanung
  • Nachsorgende Beratung und Begleitung
  • Psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik und bei Befund nach Pränataldiagnostik
  • Rechtliche und psychosoziale Aspekte bei Adoption
  • Beratung zur Vertraulichen Geburt

Du findest uns in folgenden Beratungsstellen beim Diakonischen Werk im Main-Tauber-Kreis

Weitere Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis findest du in dieser App bei Wo finde ich was?
Die katholischen Beratungsstellen beraten auch im Schwangerschaftskonflikt, stellen aber keinen Beratungsnachweis nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) aus.